Hausaufgabe
Hausaufgaben werden in der Schule (von der Lehrerin) als Ergänzung des Unterrichts aufgegeben und sollen in der Regel zu Hause erledigt werden.Zur Terminologie: in weiten Teilen Deutschlands sagt man neben "Hausaufgaben" auch "Schulaufgabe". Es gibt keinen Unterschied in der Bedeutung, bei sorgfältigem Sprachgebrauch aber in der Perspektive: in der Schule bekommt man Hausaufgaben auf, zu Hause erledigt man Schulaufgaben. In Bayern bezeichnet man als "Schulaufgabe" jedoch jene in der Schule geschriebenen Leistungskontrollen, die im übrigen Deutschland "Klassenarbeiten" heißen.
Im weiteren Sinne bezeichnet man als Hausaufgaben auch andere, berufliche oder freiwillig übernommene, selbstverantwortlich zu erledigende Verpflichtungen ("Er hat seine Hausaufgaben gemacht").
In Deutschland fällt die Regelung der Hausaufgaben, als Teil des Schulrechts, in die Kompetenz der Bundesländer.
In Hessen bestimmt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses
vom 21. Juni 2000 in § 28:
"Derjenige Lehrer, welcher häusliche Aufgaben aufgibt, um sich in der Schule die Mühe zu sparen, verrechnet sich ganz; die Mühe wird ihm bald desto saurer werden." (Johann Friedrich Herbart, 1835)
In Befragungen schätzen Lehrer, Schüler und insbesondere Eltern Hausaufgaben mit großer Mehrheit als nützlich oder sogar unbedingt notwendig ein. Wenn in einem Hauptfach keine Hausaufgaben gestellt wurden, muss der Lehrer mit Elternprotesten spätestens nach der ersten missglückten Klassenarbeit rechnen.
Wissenschaftliche Pädagogik und Lehrerausbildung schenken dem Thema Hausaufgaben vergleichsweise geringe Beachtung, wenn aber doch, dann wird gerne kritisiert, dass Hausaufgaben auch in der Praxis nicht die nötige Beachtung finden, weshalb unreflektierte, phantasielose Routine überwiegt.
Folgende Aspekte wurden oder werden problematisiert:
Hausaufgaben können über verschiedene Funktionen begründet werden:
Die erzieherische Wirkung kann auch negativ beurteilt werden:
Hausaufgaben erziehen zu Anpassung oder zu unehrlichem Verhalten.
Weitverbreitet ist der Brauch, den Umfang der Hausaufgaben vom Verhalten der Schüler im Unterricht abhängig zu machen; nicht zuletzt deshalb werden Hausaufgaben zumeist erst in den letzten Minuten der Unterrichtsstunde gestellt.
Unterrichtsorganisatorisch lässt sich das jederzeit rechtfertigen; wenn die disziplinierende Wirkung im Vordergrund steht, rücken Hausaufgaben jedoch in bedenkliche Nähe verbotener Kollektivstrafen.
Hausaufgabenbetreuung durch die Eltern ist weit verbreitet und
je nach Alter der Schüler vielleicht auch erwünscht;
der Lehrer muss in jeder Alterstufe damit rechnen,
darf sich aber keineswegs darauf verlassen.
Die Formen der Elternhilfe reichen von reiner Kontrolle
bis zu inhaltlicher Mitarbeit.
Contra Hausaufgaben wird argumentiert,
dass Elternhilfe, wie auch die übrigen häuslichen Bedingungen,
unter denen Hausaufgaben angefertigt werden,
die Chancenungleichheit verstärkt.
Pro Hausaufgaben wird argumentiert,
dass sie eine wichtige, oft die einzige Verbindung der Eltern zur
Schule herstellen.
Die zeitliche Belastung durch Hausaufgaben wird
seit dem Ende des 18. Jahrhunderts diskutiert;
1829 wurden in Preußen erstmals Obergrenzen festgelegt.
Die Belastung wird dadurch verschärft, dass Hausaufgaben oft
in der biologisch ungünstigsten Zeit am frühen Nachmittag erledigt werden.
Hausaufgaben sind eine Begleiterscheinung der Halbtagsschule;
schon aus Gründen der zeitlichen Belastung sind Hausaufgaben
an Ganztagsschulen regelmäßig nicht vorgesehen.
Sozialkritische Argumente contra Hausaufgaben können deshalb
als Argumente pro Ganztagsschule angeführt werden;
diese Argumentation dürfte tatsächlich erheblichen Anteil daran gehabt haben,
dass Gesamtschulen in den 1970er Jahren ganz überwiegend als
Ganztagsschulen gegründet wurden.
Demgegenüber sieht die Realität in Ländern mit flächendeckender
Ganztagsschule, wie zum Beispiel Frankreich, oft so aus,
dass die Schüler nach 17 Uhr nach Hause kommen und dann
der Form nach vielleicht nicht "Hausaufgaben" erledigen,
aber doch Schulstoff aufarbeiten und üben.
Rechtliche Regelungen
Deutschland
Anlage 2, Punkt 10 regelt ergänzend die maximale tägliche Hausarbeitszeit:
Pädagogische Erwägungen
Funktion der Hausaufgaben
Diese Funktionen stehen teilweise im Widerspruch zueinander:
mechanisches Üben kann Motivation und Interesse töten.Unterstützung durch Eltern
Zeitliche Belastung
Alternative: Integration in die Schule
Weiterführende Information
Literatur
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