Hauptstadtbeschluss
Als Hauptstadtbeschluss wird der Beschluss des deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 genannt. Demnach sollte zur "Vollendung der Einheit Deutschlands" der Sitz des Bundestages von Bonn nach Berlin verlegt werden.Mit 337 zu 320 Stimmen wurde beschlossen, dass neben dem Bundeskanzleramt und dem Bundespresseamt auch das
- Auswärtige Amt
- Innenministerium
- Finanzministerium
- Justizministerium
- Wirtschaftsministerium
- Arbeitsministerium
- Verkehrsministerium
- Familienministerium
Folgende Ministerien blieben in Bonn, jeweils mit einem zweiten Dienstsitz in Berlin.
- Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
- Verteidigungsministerium
- Gesundheitsministerium
- Umweltministerium
- Bildungsministerium
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
In dieser Zeit fielen grundlegende Entscheidungen, u.a.:
- Reichstag als ständiger Sitz des Bundestages
- Die Mehrheit der Bundesministerien zieht nach Berlin um
- Die Minister haben in Bonn bzw. Berlin einen Zweitsitz
- Bundespräsidialamt mit Sitz in Berlin