Hans Globke
Hans Globke ( * 10. September 1898 in Düsseldorf; † 13. Februar 1973 in Bonn) war ein deutscher Jurist in Staatsdiensten.Seine Karriere in der jungen Bundesrepublik Deutschland machte ihn wegen seiner Rolle während der Zeit des Dritten Reiches zu einer umstrittenen Person.
Leben
Nach dem 1. Weltkrieg studierte Globke Rechts- und Staatswissenschaft. Nach seiner Promotion schlug er eine Karriere im öffentlichen Dienst ein.
1925 wurde er stellvertretender Polizeipräsident in Aachen, 1929 stieg er ins preussische Innenministerium und 1932 ins Reichsinnenministerium auf wo er bis 1945 tätig war. In dieser Tätigkeit war er Herausgeber des Kommentares zu den Nürnberger Rassegesetzen. Nachdem die Slowakei als Schutzstaat dem deutschen Reich beigeordnet wurde, war er außerdem in die Erarbeitung des "Kodex des jüdischen Rechts" in der Slowakei involviert, mit dem die Entrechtung und Enteignung der jüdischen Bevölkerung eingeleitet wurde.
In der neu gegründeten Bundesrepublik wurde er unter Bundeskanzler Konrad Adenauer zunächst Ministerialdirigent im Bundeskanzleramt und stieg 1953 zum Staatsminister im Bundeskanzleramt auf. In dieser Funktion war er Mitglied des engsten Führungszirkels um Adenauer und dessen engster Vertrauter. Im Schatten des Bundeskanzlers zog Globke im Hintergrund die Fäden und fungierte so als wichtiger Stützpfeiler von Adenauers "Kanzlerdemokratie".
Obwohl Globke wegen seiner NS-Vergangenheit umstritten war hielt Adenauer bis zum Ende seiner Amtszeit an Hans Globke fest.