Handwerkskammer
In der Handwerkskammer sind folgende Gruppen organisiert:- alle selbstständigen Handwerker und handwerksähnlichen Betriebe
- deren Gesellen und sonstige Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung
Aufgaben der Handwerkskammer sind unter anderem:
- die Interessen des Handwerks zu fördern und für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen zu sorgen,
- die Behörden in der Förderung des Handwerks durch Anregungen, Vorschläge und durch Erstattung von Gutachten zu unterstützen,
- regelmäßig Berichte über die Verhältnisse des Handwerks zu erstatten,
- die Handwerksrolle zu führen,
- die Berufsausbildung zu regeln,
- eine Lehrlingsrolle zu führen,
- Prüfungsvorschriften zu erlassen und Prüfungsausschüsse hierfür zu errichten,
- Gesellenprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen,
- Meisterprüfungsordnungen für die einzelnen Handwerke zu erlassen und die Geschäfte des Meisterprüfungsausschusses zu führen,
- Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen,
- die wirtschaftlichen Interessen des Handwerks und die ihnen dienenden Einrichtungen, insbesondere das Genossenschaftswesen zu fördern,
- Schlichtungsstellen einzurichten
Wieweit die Stützung und Förderung des Mitgliedsbetriebes für den einzelnen Betrieb positiv spürbar ist, wird immer wieder in Frage gestellt. Allerdings mag dies auch daran liegen, dass zahlreiche Betriebe es versäumen, die für sie im Mitgliedsbeitrag der Kammern enthaltenen Angebote in Anspruch zu nehmen.
Mitunter wird unterstellt, die Kammern des Handwerks seien eine moderne Variante des mittelalterlichen Zunftwesens. Die Zunftordnungen bildeten in der damaligen Zeit ein mit der politischen Ordnung verwobenes, regional unterschiedliches System der Marktabschottung, gepaart mit einem damals fehlenden Sozialsicherungssystem des Handwerks. Die Zugehörigkeit zur Zunft war zwar nicht flächendeckender Zwang, aber eine andauernde, wirtschaftlich erfolgreiche Ausübung handwerklicher Tätigkeit war faktisch (und dies gilt ganz besonders in den Städten) ohne die Zunftzugehörigkeit nicht möglich.
Mit den im neunzehnten Jahrhundert einsetzenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und technischen Veränderungen breitete sich schrittweise die Gewerbefreiheit aus. Durch die Verschärfung der alten Reichshandwerksordnung von 1731 unter dem Nationalsozialismus, wurde wieder das Standesdenken durch die Einführung der "Arisierung" und des "Großen Befähigungsnachweises" (Meisterbrief) gestärkt.
Hieraus wird gefolgert, es handele sich um einen Ausdruck typisch, staatsdeutschen Regulierungswilles als Ausdruck mangelnden Vertrauens in die selbstregulierenden Kräfte der Arbeits- und Marktsysteme.
Gegen diese Auffassung spricht jedoch schon, dass eine Vielzahl von Berufen(zB. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte ect.) in Kammern organisiert sind. Die Kammern sind daher Ausdruck des Willens dieser Berufsgruppen, sich selbst organisieren zu wollen. Würden die Kammern abgeschafft werden, so würden die ordnungspolitischen Aufgaben der Kammern wie etwa die Begleitung der Ausbildung unmittelbar vom Staat durchgeführt werden. Das Handwerk (insbesondere auch die Arbeitnehmer, die zu einem Drittel in den Gremien der Kammern sitzen) hätte damit eine wichtige Einflussmöglichkeit verloren.
Auch werden immer wieder Stimmen laut, die einen Rückzug des Staates auf eine einschreitende Kraft zum Schutz vor Missbrauch, sozialer Benachteiligung, Gefährdung von Leben und Gesundheit etc. fordern. In diesem Zusammenhang wird häufig eine Abschaffung des Meisterbriefes gefordert. Tatsächlich wurde zu Beginn des Jahres 2004 die Zahl der Berufe, in denen der Meisterbrief Voraussetzung für die Selbständigkeit ist, auf 41 reduziert.
Allerdings sollte hierbei bedacht werden, dass die Meisterqualifikation nicht nur den Wissensstand in den jeweiligen Berufen sichert. Zugleich bereitet sie die Betroffenen auf die Selbständigkeit vor, die mit erheblichen Risiken bis hin zur persönlichen Insolvenz verbunden ist. Letztlich schützt sie auch den Kunden, der aufgrund fehlender Fachkenntnis in vielen Handwerksbereichen nur eingeschränkt beurteilen kann, ob die geleiseten Arbeiten dem jeweiligen Standard entsprechen.
Siehe auch: