Handeln
Handeln beschreibt zweierlei Tätigkeiten:
- 1. Im wirtschaftlichen Sinne „handelt“, wer Waren an- und verkauft; wenn berufsmäßig: als „Händler“; wenn an einer festen Stätte (einem Laden): in einer „Handlung“ (z. B. in einer Buchhandlung). Der ganze Geschäftszweig heißt Handel und wird in der Volks- und Betriebswirtschaftslehre erforscht.
- 2. Im anthropologischen Sinne (und so auch umgangssprachlich) „handelt“, wer nicht nur &sbquoreagiert‘, sondern &sbquovon sich aus‘ etwas tut oder unterlässt (&sbquoagiert‘).
Von diesem Verständnis von „Handeln“ aus &sbquobehandelt‘ auch das deutsche Strafrecht die „Tathandlung“: Ohne eine gewisse (vom Gesetzgeber unterstellte) Freiheit des Willens gäbe es keine Schuld, also auch keine gesetzliche Strafe.
Namentlich aber ist „Handeln“ – und zwar als „soziales Handeln“ – zu einem wichtigen Grundbegriff der Soziologie geworden (siehe dort).
Die Literaturwissenschaft (und die Leserschaft/Hörerschaft) spricht von der „Handlung“ eines Erzählwerks oder eines Bühnenstücks, genauer verstanden davon, dass die Autorin oder der Autor „von etwas“ handele (so, wie in der Wissenschaft jemand etwas „abhandelt“).