Hallstein-Doktrin
Die Hallstein-Doktrin ist eine nach ihrem Begründer Walter Hallstein, 1951-1958 Staatssekretär im Auswärtigen Amt, benannte Doktrin, die bis in die 1960er Jahre die Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland prägte.Ihrzufolge wird die Aufnahme oder Unterhaltung diplomatischer Beziehungen mit der DDR von der Bundesrepublik Deutschland auf Grund ihres Alleinvertretungsanspruches für das gesamte deutsche Volk als unfreundlicher Akt betrachtet und in der Regel mit dem Abbruch oder der Nichtaufnahme diplomatischer Beziehungen beantwortet. Eine Ausnahme bildeten von Anfang an die diplomatischen Beziehungen zur Sowjetunion. Gegenstück der Hallstein-Doktrin seitens der DDR war die so genannte Ulbricht-Doktrin.
1951 entwickelt, bewirkte die Hallstein-Doktrin die Unmöglichkeit von gleichzeitigen diplomatischen Beziehungen eines Staates zu Bundesrepublik und DDR.
Erstmalige Anwendung fand die Hallstein-Doktrin im Falle des blockfreien aber kommunistisch regierten Jugoslawien im Jahr 1957. 1963 wurde sie auch auf das sozialistische Kuba Fidel Castros angewandt. Nach Aufnahme diplomatischer Beziehungen dieser Staaten zur DDR brach die Bundesrepublik ihrerseits ihre Beziehungen ab.
Die Hallstein-Doktrin wurde mit der in der ersten Hälfte der 1960er Jahre begonnenen Neuorientierung der Ostpolitik unter Ludwig Erhard und Kurt Georg Kiesinger mit zunehmender Inkonsequenz angewandt und mit der auf Verständigung mit den sozialistischen Staaten zielenden neuen Ostpolitik der sozial-liberalen Koalition unter Willy Brandt aufgegeben.
Eine ähnliche Politik verfolgt bis heute die Volksrepublik China in Bezug auf Taiwan (Republik China), das als Provinz Chinas angesehen wird. Da die meisten Staaten den Abbruch der diplomatischen Beziehungen durch die Volksrepublik China vermeiden wollen, wird Taiwan international nur von wenigen Staaten anerkannt, obwohl es über alle anderen Aspekte eines unabhängigen Staates verfügt (Stabilisiertes De-Facto-Regime).
Siehe auch: Alleinvertretungsanspruch