Halbleiterschutzgesetz
Nach dem Halbleiterschutzgesetz werden in Deutschland neue Strukturen (Topographien) von Halbleitererzeugnissen geschützt. Diese müssen dazu "Eigenart" aufweisen.Erteilungsverfahren, Dauer und Schutzwirkung sind ähnlich dem Gebrauchsmuster.
Rechtshinweis