Haftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung ist eine besondere Form der Schadensversicherung, deren Ausgestaltung in Deutschland in §§ 149 - 158k Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist. Sie sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab. Der Versicherer zahlt also nur dann eine Entschädigung, wenn der Versicherungsnehmer nach dem Gesetz (z.B. nach § 823 BGB) für einen Schaden haften muss. Ist dies nicht der Fall und werden trotzdem Ansprüche gegen den Versicherten von einem Dritten geltend gemacht, deckt die Versicherung die Abwehr dieser unbegründeten Ansprüche. Die Privathaftpflichtversicherung ist auch nach dem unabhängigen Urteil von Verbrauchernschützern gerade für Privathaushalte sinnvoll, da nach Bürgerlichen Gesetzbuch grundsätzlich für Schäden in voller Höhe gehaftet werden muss. Besteht keine Absicherung, muss der Schädiger diesen Schaden aus eigener Tasche zahlen.Haftpflichtversicherungen gibt es in Form der Privathaftpflichtversicherung, der Kfz-Haftpflichtversicherung (Pflichtversicherung bei Zulassung eines Kfz), der Tierhalterversicherung und der verschiedenen Betriebshaftpflichtversicherungen (Gewerbehaftpflicht, Produkthaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht).
Der Versicherungsschutz bezieht sich zunächst auf die bei Vertragsabschluss genannten Risiken und Haftungsbereiche. Diese unterliegen jedoch dem Wandel, so etwa wenn ein anderer Betrieb aufgekauft oder ein Hund gekauft wird. Hier kommen die Grundsätze der Vorsorgeversicherung zum tragen.
Rechtshinweis