Habeas-Corpus-Akte
Die englische Habeas-Corpus-Akte (lat. habeas corpus – »du mögest den Körper haben«, im Sinne von »habhaft werden«, und engl. act - "(Einzel-)Gesetz", im Deutschen ungenau mit "Akte" wiedergegeben) wurde im Jahr 1679 durch König Karl II erlassen. Habeas Corpus gilt als eines der modernen Freiheitsrechte und ist in jeder demokratischen Verfassung verwirklicht.Ein Untertan der englischen Krone durfte danach ohne gerichtliche Untersuchung nicht in Haft gehalten werden. Auch musste ihm der Grund der Verhaftung mitgeteilt werden. Dieses Habeas-Corpus-Recht wurde Bestandteil der Verfassung der USA.
Das deutsche Grundgesetz hat das Habeas-Corpus-Recht in Artikel 104 GG, Absatz 2 und 3 festgeschrieben. Es gilt als grundrechtsgleiches Recht.
Das Habeas-Corpus-Recht wandte sich gegen die herrschaftliche Willkür und ließ in England erste liberalistische Tendenzen aufleben.
Geschichte
Die Habeas-Corpus-Akte bildete den Endpunkt eines längeren Streits zwischen englischer Krone und Parlament im 17. Jahrhundert. Ihren Namen trägt sie, da mit den Worten Habeas corpus … in England seit dem Mittelalter die königlichen Haftbefehle eingeleitet wurden, mit denen der König beliebige Personen verhaften lassen konnte.
Karl I missbrauchte dieses mächtige Instrument, indem er wohlhabende Bürger zu Zwangszahlungen erpresste mit der Androhung, sie andernfalls einsperren zu lassen. Trotz der 1628 durch das Parlament gegen diese Praxis erlassenen Petition of Rights verfiel Karl I. bald wieder darauf.
1641 musste Karl I., der wegen eines Aufstands von Schotten und Iren in Geldnöten war, einem neuerlichen Erlass des Parlaments zustimmen, der Verhaftungen nur noch mit angemessener Begründung zuließ.
Nach dem englischen Bürgerkrieg (1642–1649), der in der Hinrichtung Karls I. gipfelte, und dem Commonwealth-Regime unter Oliver Cromwell (1649–1660) kam Karl II an die Macht. Die Vorkriegsregelung wurde wieder hergestellt, indes kehrte man auch bald wieder zu Missbrauch und Willkür zurück. Dies ging soweit, dass Karl II., um die Regelungen des Parlaments zu umgehen, Gegner nach außerhalb Englands bringen ließ, wo diese Regelungen nicht galten.
Im Parlament bemühte man sich fortwährend, schärfere Gesetze zu formulieren, konnte sich aber letztlich nie einig werden.
Im Frühjahr 1679 wurde jedoch nach Unruhen das Parlament aufgelöst; im anschließend neu gebildeten Parlament waren übermäßig viele Gegner des Königs vertreten. Kurz darauf sollten dann sowohl eine endlich gefundene Regelung für Verhaftungen zusammen mit einer Exclusion Bill verabschiedet werden, letztere ein Gesetz, das den zum katholischen Glauben übergetretenen Bruder Karls II., Herzog Jakob von York (der spätere Jakob II), als Thronfolger ausschließen sollte. Um die Exclusion Bill zu verhindern, sah sich der König daher gezwungen, das Parlament aufzulösen.
Damit dies keine Unruhen im Volk nach sich zöge, unterschrieb er gleichzeitig den Habeas corpus amendment act, ein Zusatz zur bisherigen, offensichtlich zu schwachen Regelung, der heute als Habeas-Corpus-Akte bekannt ist. An wichtigen Neuerungen war darin enthalten, dass ein Inhaftierter innerhalb von drei Tagen einem Richter vorgeführt werden musste, und dass er keinesfalls außer Landes verlegt werden durfte. Um der Habeas-Corpus-Akte größeres Gewicht zu verleihen, wurden Beamte für den Fall der Missachtung mit empfindlichen Geldstrafen bedroht.