Hörbehinderung
Als
Hörbehinderung bezeichnet man eine Verminderung der
Hörfähigkeit oder völlige Taubheit (
Gehörlosigkeit). Schwerhörigkeit oder Taubheit schränken das soziale Leben des Betroffenen erheblich ein. Untereinander verständigen sie sich mit der
Gebärdensprache oder schriftlich. - Schwerhörige haben die Möglichkeit, ein
Hörgerät zu benutzen. Die Verpflanzung von Computer-Chips zur Verbesserung der Hörfähigkeit bei Schwerhörigen wird noch entwickelt.