Höchstzahlverfahren nach d'Hondt
Das Höchstzahlverfahren nach d'Hondt (auch d'Hondtsches Höchstzahlverfahren, Jefferson's method, Verfahren nach Hagenbach-Bischoff, Divisorverfahren mit Abrunden) wurde 1882 vom belgischen Juristen Victor d'Hondt entwickelt.
Schon 1792 machte Thomas Jefferson einen Vorschlag, nach dem das Prinzip dem Verfahren zur Wahl des US-Repräsentantenhauses zugrunde liegen sollte. In anglophilen Ländern ist es deshalb unter dem Namen Jefferson Method bekannt.
Der belgische Jurist Victor d'Hondt entwickelte dann 1882 in Gent das Berechnungsverfahren, das auch heute noch unter seinem Namen gebraucht wird. Eine Variante des d'Hondtschen Höchstzahlverfahrens, das Hagenbach-Bischoff-Verfahren, stammt vom Schweizer Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff.
Das d'Hondtsche-Höchstzahlverfahren wurde bis 1983 zur Ermittlung der Sitzzahlen bei Wahlen zum Deutschen Bundestag verwendet und bei der Wahl 1986 durch das Hare-Niemeyer-Verfahren abgelöst. Auch zur Berechnung der Ausschussbesetzung wurde es dort in den ersten fünf Wahlperioden eingesetzt und in der sechsten Wahlperiode ab 1970 durch das Verfahren nach Hare und Niemeyer ersetzt. Bei der Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses, einiger Länderparlamente und Gemeindevertretungen sowie von Betriebsräten findet das Verfahren nach d'Hondt auch heute noch Anwendung, allerdings – wegen der proporzverzerrenden Wirkung – mit abnehmender Tendenz.
In Österreich werden die Abgeordneten zum Nationalrat nach diesem System gewählt.(siehe: NRWO)Geschichte