Gummiparagraph
Als Gummiparagraph bezeichnet man eine gesetzliche Bestimmung, die vermeintlich zu allgemein oder zu unbestimmt formuliert ist, so dass die mangelnde Genauigkeit erlaube, das betreffende Gesetz "gummiartig" zu dehnen und den eigenen Zwecken entsprechend zu verzerren.In den meisten Fällen wird es sich bei den so bezeichneten Vorschriften jedoch um so genannte Generalklauseln oder um Ermessensvorschriften handeln, ohne die eine moderne Gesetzgebungstechnik nicht mehr auskommen kann.