Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer auf Grundstücke. Die nachstehenden Ausführungen beziehen auf die Rechtslage in der BRD.Die Grundsteuer teilt sich in die beiden Steuerarten Grundsteuer A und Grundsteuer B auf. Dabei wird "A" auf Grundstücke der Landwirtschaft (agrarisch) und "B" für bebaute oder bebaubare (baulich) Grundstücke und Gebäude erhoben. Dazu legt das Finanzamt in einem Einheitswertbescheid eine Einheitswert fest.
Dieser wird dann mit einen Grundsteuermessbetrag (z. B. 3,5 Promille bei Eigentumswohnungen) und mit einem Hebesatz multipliziert. Der Hebesatz ist abhängig von der jeweilige Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Die Gemeinde ist bei der Auswahl der Höhe des Hebesatzes vollkommen frei.
Geregelt ist die Grundsteuer im Grundsteuergesetz (GrStG).
Die Grundsteuer ist ebenso wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer.
Die Gemeinde Zweibrücken hat zum Beispiel für die Grundsteuer A einen Hebesatz des 2,8fachen (280 %), für B des 3,7fachen (370 %) der Messzahl des Finanzamtes.
Für eine Eigentumswohung wird dann die Grundsteuer (B) wie folgt berechnet:
Einheitswert für eine Eigentumswohnung = 50.000 EURO
Grundsteuermessbetrag (3,5 Promille von 50.000 EURO) = 175 EURO
Hebesatz der Gemeinde Zweibrücken = 370 %
Jahresgrundsteuer (Berechnung: 175 EURO x 370 %) = 647,50 EURO
Vierteljährliche Rate: 161,88 EURBeispiel