Grundkapital
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss mindestens 50.000,00 EUR betragen. In der Bilanz des Unternehmens wird das Grundkapital als gezeichnetes Kapital aufgeführt und ist in Aktien unterteilt, womit das Mitgliedschaftsrecht der Anteilseigner an der Gesellschaft verbrieft wird. Durch die Zerlegung des Grundkapitals in Aktien (Mindestbetrag 1,00 EUR pro Aktie; § 8 Abs. 3 AktG) und deren mögliche Ausgabe an in- und ausländischen Börsenplätzen werden Finanzmittel in Form von Eigenkapital beschafft. Wenn einige Aktionäre (Anteilseigner der Gesellschaft) ihre Anteile (Aktien) verkaufen, bleibt das Grundkapital unverändert, da durch den Verkauf bzw. Ankauf von Anteilen nur die Gesellschafter (Aktionäre) wechseln, das Grundkapital davon jedoch nicht verändert wird.Siehe auch: Stammkapital, Aktiengesetz
Rechtshinweis