Großdeutscher Rundfunk
Großdeutscher Rundfunk war vom 1. Januar 1939 bis 1945 die Bezeichnung für das nationalsozialistische Einheits-Hörfunkprogramm in der Zeit des Dritten Reiches.Das Programm hatte seine Vorgeschichte bereits in der Weimarer Republik. Aufgrund der "Zweiten Weimarer Rundfunkordnung" von 1932, welche die erste Rundfunkordnung von 1925/26 ablöste, wurde der Rundfunk in der Weimarer Republik zentralisiert und verstaatlicht. Ab Juli 1932 wurden Anteile der bis dahin existierenden 1923 und 1924 gegründeten neun regionalen Rundfunkgesellschaften vom Staat übernommen. Folgende regionalen Gesellschaften bestanden innerhalb der Weimarer Republik (jeweils mit Datum der Programmaufnahme), die seit 1925 in der Reichsrundfunkgesellschaft (RRG) zusammen geschlossen waren:
- Funk-Stunde AG Berlin: Programmaufnahme am 29. Oktober 1923 als "Radio-Stunde AG Berlin" (die Umbenennung erfolgte am 18. März 1924)
- Mitteldeutsche Rundfunk AG Leipzig (MIRAG): Programmaufnahme am 1. März 1924
- Bayerische Rundfunk GmbH München: Programmaufnahme am 30. März 1924 als "Deutsche Stunde in Bayern GmbH München"
- Südwestdeutsche Rundfunkdienst GmbH: Programmaufnahme am 30. März 1924 als "Südwestdeutscher Rundfunkdienst AG Frankfurt am Main''' (SWR)
- Norddeutsche Rundfunk GmbH: Programmaufnahme am 2. Mai 1924 als "Nordische Rundfunk AG Hamburg''' (NORAG)"
- Süddeutsche Rundfunk GmbH: Programmaufnahme am 10. Mai 1924 als "Süddeutsche Rundfunk AG Stuttgart''' (SÜRAG)
- Schlesische Funkstunde AG Breslau: Programmaufnahme am 26. Mai 1924
- Ostmarken Rundfunk AG Königsberg (ORAG): Programmaufnahme am 14. Juni 1924
- Westdeutscher Rundfunk AG Köln (WERAG): Programmaufnahme am 10. Oktober 1924 als "Westdeutsche Funkstunde AG Münster in Westfalen" (WEFAG), (der Umzug nach Köln und die Umbenennung in WERAG erfolgte 1927)
Die "Reichsrundfunkgesellschaft" wurde gestärkt, ihre Mitglieder, die selbständigen Rundfunkgesellschaften aufgelöst und ab 1. April 1934 als "Reichssender" (z.B. "Reichssender Berlin") geführt.
Auf Veranlassung von Josef Goebbels wurde zum 1. Januar 1939 für den Reichsrundfunk die Bezeichnung Großdeutscher Rundfunk eingeführt. Dieser sendete ab Juni 1940 ein nationalsozialistisches Einheitsprogramm für das ganze Deutsche Reich. Mit dem Ende des 2. Weltkriegs im Mai 1945 endete auch das Programm des Großdeutschen Rundfunks. Danach richteten die Besatzungsmächte neue Rundfunkstationen in ihrer Besatzungszone ein.