Grammofon
Ein Grammofon (alte Schreibweise: Grammophon; von altgr. phone, "Stimme" und grammein, "schreiben") ist ein Gerät zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Tönen, das 1887 von Emile Berliner erfunden hat (Anmeldung zum Patent: 29. September 1887). Das Grammofon gehört medienhistorisch zum Aufschreibesystem.
Das Grammofon ist – im Gegensatz zum Phonographen – mit einer runden Platte (Schallplatte) ausgestattet, auf der die Töne mechanisch aufgezeichnet werden; Edisons Phonograph verwendete noch eine Walze. Berliners Schallplatte besteht aus einer flachen, wachsbeschichteten Zinkscheibe als Tonträger; jede Platte muß bei diesem Verfahren einzeln hergestellt werden. Es gibt Bauarten von Grammofonen, die neben der Wiedergabe auch die Aufzeichnung von Tönen ermöglichen.
Den Beginn der Tonträger-Vervielfältigung kann man im Jahr 1892 ansetzen, als erstmals nickelüberzogene Kupfernegativ-Platten aus vulkanisiertem Gummi gepresst wurden. Schellack wurde ab 1895 als Grundstoff für Schallplatten eingesetzt.
Siehe auch
Literatur