Gotteskammer
Die Gotteskammer war im Mittelalter und später die Bezeichnung für ein kirchlich geführtes Armenhaus. Bis ins 19. Jahrhundert existierten in vielen Städten und Orten solche Gotteskammern, in denen meist unversorgte Witwen und Alleinstehende sowie nicht "vermittelbare" Waisen aufgenommen wurden. Träger dieser Gotteskammern waren Kirchengemeinden, Klöster oder mildtätige Stiftungen. Die Armenfürsorge wurde bis ins 20. Jahrhundert als das Betätigungsfeld der Kirchen und nicht des Staates angesehen.In diesen Armenhäusern regierte meist die strenge Hand des Armenvorstehers. Das Leben im Haus war stark reglementiert. Die Ordnungen der Gotteskammern erinnerten stark an das mönchische Leben im Kloster.
Der Lebensunterhalt der Gotteskammer-Bewohner wurde vor allem durch die Arbeit in der zum Armenhaus gehörigen Landwirtschaft bestritten. Oft wurden die Armenhäusler gegen geringes Entgelt als Mägde und Knechte den in der Nachbarschaft lebenden Bauern und Gutsbesitzern "ausgeliehen".
Heute erinnert in manchen Orten noch eine Flur- oder Straßenbezeichnung an das Vorhandensein einer ehemaligen Gotteskammer - so zum Beispiel in der Stadt Jever.