Gossensche Gesetze
Die Gossensche Gesetze (eigentl. Gossen’sche Gesetze) stellen volkswirtschaftliche Regeln dar, die auf der Annahme basieren, dass ein volkswirtschaftlicher Nutzen quantifizierbar ist. Demnach kann dem Nutzen ein Wert zugewiesen werden, der in Nutzeneinheiten berechnet und mit verschiedenen Nutzeneinheiten verrechnet werden kann. Die Regeln sind von dem deutschen Volkswirt Hermann Heinrich Gossen im Jahr 1854 aufgestellt und erst später als Gossen’sche Gesetze bezeichnet worden.
Das Gesetz vereinfacht die Berechnung von Haushaltsoptima und Nachfragefunktionen, ist aber in weiten Bereichen der mikroökonomischen Theorie verzichtbar. Eine Ausnahme bilden stochastische Modelle, in denen Wirtschaftssubjekte Entscheidungen treffen, deren Konsequenzen zufallsbehaftet sind. Mit der Annahme eines abnehmenden (zunehmenden) Grenznutzen des Geldes läßt sich dann risikoaverses (risikofreudiges) Verhalten modellieren, da der Nutzen eines sicheren Betrages A größer ist als der Nutzen des Spiels mit dem Einsatz A und den gleich wahrscheinlichen Auszahlungen null und 2 A.
Die Aussage, daß im Haushaltsgleichgewicht das Preisverhältnis je zweier Güter mit dem Verhältnis ihrer Grenznutzen übereinstimmen muß, ist prinzipiell mit dem Zweiten Gossenschen Gesetz identisch, kommt aber ohne die Annahme kardinaler Meßbarkeit des Nutzens aus, da das Verhältnis der Grenznutzen der (negativen) umgekehrten Grenzrate der Substitution entspricht. Das Zweite Gossensche Gesetz beschreibt somit das Haushaltsgleichgewicht.
Erstes Gossensches Gesetz
(auch: Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen)
Dieses Gesetz greift unter der Annahme kardinal meßbaren Nutzens die für die meisten Aktivitäten als gültig erachtete Hypothese auf, daß die erste Aktivitätseinheit mehr Nutzen stiftet als die zweite, die zweite mehr als die dritte, die dritte mehr als die vierte und so weiter. Das Gesetz gilt für ein Gut, wenn die zweite partielle Ableitung der Nutzenfunktion nach diesem negativ ist. Paradebeispiel ist der Konsum von Nahrungsmitteln, bei denen typischerweise Sättigung eintritt (und in der Folge der Grenznutzen auch negativ werden kann). So stiftet der Genuss eines ersten Glas Wassers durch einen Durstigen einen sehr hohen Nutzen, wohingegen das Zweite bereits einen etwas geringeren und das Dritte wiederum etwas weniger Nutzen bringt.Zweites Gossensches Gesetz
(auch: Equimarginalprinzip, Grenznutzenausgleichsregel, Gesetz vom Ausgleich der gewogenen Grenznutzen, Gossensches Grenznutzenausgleichsgesetz)
Ausgehend von der Annahme kardinal meßbaren Nutzens befindet sich ein Haushalt im Gleichgewicht, wenn die Grenznutzen aller Güter geteilt durch ihren jeweiligen Preis übereinstimmen. Andernfalls kann der Haushalt seinen Nutzen steigern, da sich eine Umstrukturierung des Konsums so vornehmen ließe, daß eine Ausgabenreduzierung bei einem Gut weniger Nutzeneinbuße als eine entsprechende Ausgabenerhöhung bei einem anderen Gut Nutzenzuwachs bedeutet.
Dieser Text basiert teilseise auf dem Mikroökonomie-Glossar von Professor Wilhelm Lorenz und ist unter GNU-FDL lizensiert.