GNU General Public License
Die GNU General Public License (GPL) ist eine von der Free Software Foundation herausgegebene Lizenz für die Lizenzierung freier Software.
Table of contents |
2 Geschichte 3 Kritik 4 Rechtslage 5 Bekannte (L)GPL-Programme und Bibliotheken: 6 Weblinks |
Die GPL gewährt jedermann die folgenden vier Freiheiten als Bestandteile der Lizenz:
Die GPL wurde von Richard Stallman, dem Gründer des GNU-Projektes, zusammen mit dem Rechtsprofessor Eben Moglen entworfen.
Sie basierte auf einer Vereinheitlichung gleichartiger Lizenzen, die bei früheren Versionen von GNU Emacs, dem GNU Debugger und der GNU Compiler Collection Anwendung fanden. Diese Lizenzen waren auf jedes Programm speziell zugeschnitten, enthielten aber die gleichen Vorschriften wie die aktuelle GPL. Das Ziel von Stallman und Moglen war eine Lizenz zu entwickeln, die man bei jedem Projekt verwenden kann. So entstand die 1. Version der GPL, die im Jänner 1989 veröffentlicht wurde.
Um 1990 wurde deutlich, dass die GPL in manchen Fällen zu restriktiv für Programmbibliotheken war. Das führte zur Library General Public License (LGPL), veröffenlicht im Juni 1991. Die Library GPL wurde 1999 in Lesser General Public License umbenannt.
Um die Bestimmungen der GPL zu verdeutlichen wurde gleichzeitig mit der LGPL die 2. Version der GPL veröffentlicht.
Seit ihrer Einführung ist die GPL die am weitesten verbreitete freie Software Lizenz. Die meisten Programme im GNU Projekt sind unter der GPL und der LGPL lizensiert, darunter auch die GCC, GNU Emacs und der GNOME Desktop. Darüber hinaus sind alle LGPL lizensierten Produkte auch unter der GPL lizensiert.
Die 3. Version der GPL ist in Planung und wird voraussichtlich Ende 2005 veröffentlicht.
Nach der geltenden Rechtslage ist ein verändertes Werk nicht automatisch ebenso frei verwendbar wie das ursprüngliche Werk. Die dauerhafte Freiheit von Software, die unter die GPL gestellt ist, wird daher dadurch gesichert, dass alle aus dieser Software abgeleiteten Programme nur dann verbreitet werden dürfen, wenn sie ebenfalls an jedermann zu den Bedingungen der GPL lizenziert werden. Dieses Schutzverfahren nennt sich Copyleft, da es einen wichtigen Aspekt des Copyrights (bzw. Urheberrechtes) ins Gegenteil verkehrt.
In der Schriftlichen Begründung zu seinem [1] Urteil vom 19. Mai 2004 (Az. 21 O 6123/03) erklärte das Landgericht München in Deutschland für rechtswirksam (durch Passivlegitimation ). Damit wurde die GPL erstmals weltweit von einem Gericht bestätigt.
Freiheiten
Geschichte
Kritik
Rechtslage
Bekannte (L)GPL-Programme und Bibliotheken:
Alle Programme des GNU-Projekts, unter anderem:
Außerdem auch weitere:
Siehe auch: Copyleft, GNU-Lizenz, GNU Lesser General Public License, GNU Freie Dokumentationslizenz, Free Software Movement, Free Software Foundation, Freie Software, Freie Lizenz, Public DomainWeblinks