GmbH und Co. KG
Die GmbH & Co. KG ist eine Kommanditgesellschaft, deren Komplementär (d. h. unbeschränkt haftender Gesellschafter) eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist. So lässt sich die Haftung der Kommanditgesellschaft beschränken, ohne die Rechtsform der Kommanditgesellschaft aufgeben zu müssen.Der im Rechtsverkehr angegebene Firmenname, also auch der Name auf Angeboten, Rechnungen etc., muss eindeutige Hinweise auf beschränkt haftende Gesellschafter enthalten. Ein Zusatz wie GmbH & Co. KG muss dort unbedingt angegeben und darf nicht einfach durch KG ersetzt werden, obwohl die Firma selbst eigentlich Kommanditgesellschaft ist.