Gliedstaat
Gliedstaat, Begriff aus der Regierungslehre. Die Gliedstaaten sind die geografischen und politischen Einheiten, die sich in einem föderalistischem politischem System zu einem Bundesstaat zusammenschließen.Im Gegensatz zum dem ihm übergeordneten Gesamtstaat besitzt der Gliedstaat nicht die volle völkerrechtliche Souveränität. Trotzdem stehen ihm gewisse in der Verfassung des Gesamtstaates verankerte Rechte zu, die ohne seine Zustimmung nicht entzogen werden können. Außerdem existiert im Gliedstaat ein eigenes Politisches System mit Regierung und Parlament.
Für die Gliedstaaten eines Bundesstaates werden viele Bezeichnungen verwendet: In den USA nennen sie sich einfach state, in Kanada province bzw. territory, in Deutschland Bundesland und in der Schweiz Kanton.
Siehe auch: Föderalismus Portal Politik