Gleichzeitigkeit
Zwei Wahrnehmungen heißen gleichzeitig (im engeren Sinne), wenn sie von einem Beobachter zusammen gemacht wurden; als ein-und-dieselbe Anzeige (oder auch: als ein-und-derselbe Zeitpunkt) dieses Beobachters.Allgemeiner bezeichnet Gleichzeitigkeit eine bestimmte (idealerweise von den Beteiligten gegenseitig nachvollziehbare) Beziehung zwischen zwei Anzeigen eines Paares verschiedener Beobachter.
Albert Einstein gelang es, diese beiden Begriffe (Gleichzeitigkeit im engeren bzw. im allgemeineren Sinne) deutlich zu unterscheiden, und im Rahmen der Relativitätstheorie eine entsprechend sorgfältige Definition des letzteren Begriffes als physikalische Messgröße anzugeben.
Eine bemerkenswerte Konsequenz dieser Definition ist, dass zwar gegebenenfalls die Gleichzeitigkeit einer bestimmten eigenen Anzeige jeweils eines bestimmten Beobachters mit einer bestimmten eigenen Anzeige eines bestimmten anderen Beobachters übereinstimmend festgestellt werden mag, aber nicht unbedingt Gleichzeitigkeit zwischen den eigenen Anzeigen aller an einem bestimmten Ereignis Beteiligter mit den eigenen Anzeigen aller Beteiligter an einem bestimmten anderen (vom ersten Ereignis räumlich getrennten) Ergeignis; insbesondere nicht, falls die an je einem Ereignis Beteiligten sich dabei gegenüber einander bewegten (wobei das gesamte Ereignis z. B. in deren Passage bzw. momentanen Treffen bestand).
Unter allen an dem einem Treffen Beteiligten kann es demnach höchstens einen geben, dessen Anzeige zu diesem Treffen als gleichzeitig zur Anzeige des anderen Treffens durch einen bestimmten anderen an dem anderen Treffen Beteiligten zu messen war; und alle anderen Beobachterpaare können feststellen, dass deren Anzeigen, jeweils zu den beiden Treffen, nicht gleichzeitig waren (oder dass sie gar keinen Messwert bzgl. der Gleichzeitigkeit ihrer betreffenden Anzeigen erhalten).
Der Begriff der Gleichzeitigkeit (gemäß der Einsteinschen Definition) ist folglich nur auf Paare einzelner Anzeigen, aber nicht auf Paare ganzer Ereignisse anzuwenden und wird als "relativ" bezeichnet. Jeder einzelne entsprechende Messwert ist allerdings trotzdem allgemein nachvollziehbar und insofern absolut gültig.
In der Wahrnehmung sind zwei Ereignisse gleichzeitig, wenn ihr zeitlicher Unterschied geringer ist als eine vom Sinnesorgan abhängige Zeitspanne. Beim Sehen beträgt diese Zeitspanne 20 bis 30 Millisekunden, beim Hören können schon Reize, die mehr als drei bis vier Millisekunden auseinanderliegen, getrennt werden. Die Reihenfolge hingegen kann unabhängig vom Sinnesorgan erst bestimmt werden, wenn die Reize mindestens 30-40 Millisekunden auseinanderliegen.
Siehe auch
Relativität der Gleichzeitigkeit
Weblinks