Gläubigerversammlung
Die Gläubigerversammlung ist im deutschen Insolvenzverfahren das Gremuim, das die Rechte der Gläubiger gegenüber Insolvenzgericht, Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner wahrnimmt. Sie dient damit der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Gläubiger. Die Gläubigerversammlung wird vom Gericht berufen und geleitet und tagt nicht öffentlich. Bei Abstimmung ist die Stimmenmehrheit zunächst nach den Forderungsbeträgen zu berechnen. Bei Stimmengleichheit nach Forderungsbeträgen entscheidet die Mehrheit der Gläubiger nach Kopfzahl.Rechtshinweis