Giftmüll
Als Giftmüll wird ein Abfallstoff bezeichnet, der im Wirtschaftskreislauf keinen Wert mehr besitzt und eine Gefahr für die Gesundheit oder Umwelt darstellt.Zum Giftmüll zählen z.B. verbrauchte Lösemittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Altpestizide, Krankenhausabfälle, Laborchemikalien, Filterstäube und Stoffe mit Schwermetallverunreinigungen.
Der Begriff Giftmüll oder Sonderabfall existiert im Abfallrecht nicht. Derartige gefährliche Abfallstoffe werden als besonders überwachungsbedürftige Abfallstoffe bezeichnet. Die Entsorgung dieser Abfälle unterliegt der gesetzlichen Nachweispflicht.
Problematisch und strafrechtlich relevant ist, wenn giftiger Abfall nicht der ordnungsgemäßen Sonderabfallentsorgung zugeführt, sondern zur "Handelsware" umdeklariert und exportiert oder mit großen Mengen von normalem Abfall oder Erde vermischt wird und anschließend als Hausmüll, Erdaushub oder ungiftiger Industrieabfall entsorgt wird.
Die Umweltorganisation Greenpeace deckte im Mai 1992 die Verschiebung von 2000 Tonnen Altpestiziden aus Deutschland nach Rumänien auf. Erst im März 1993 begann unter dem damaligen Bundesumweltminister Klaus Töpfer eine Rückholaktion, um die Abfälle in Deutschland der Entsorgung zuzuführen.
Ein weiterer Skandal ereignet sich in Albanien mit Pflanzenschutzmitteln aus DDR-Produktion, die Lindan, Trizilin und Falisan enthielten (siehe Weblinks).
Der Transport von ausgedienten Schiffen nach Asien zur Verschrottung kann ebenfalls als Export von Giftmüll angesehen werden, da die Schiffe gefährliche Stoffe, wie Asbest, zinnorganische Verbindungen (Tributylzinn), schwermetallhaltige Farben und Altöle enthalten. Die Schiffe werden in Ländern wie Indien am Strand ohne Schutzvorkehrungen zerlegt, wobei die giftigen Stoffe freigesetzt werden und in die Umwelt gelangen.