Gewissheit (Philosophie)
Die Gewissheit bezeichnet das Vorliegen eines Sachverhalts, der Wahrheit eines Urteils u.a., das für ein Subjekt S gegeben ist, wenn S auf Grund erworbener oder ererbter Denkgewohnheiten einen Sachverhalt für gegeben erachtet bzw. ein Urteil für wahr hält oder der Überzeugung ist, dass vorliegende Beweise, Argumente u.a. ausreichen, um z.B. die Wahrheit eines Urteils zu begründen.
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2 Zur Unterscheidung der Gewissheit von der Wahrheit 3 Zur den Stufen der Gewissheit |
Gewissheit ist also keine Eigenschaft der Sachverhalte oder Urteile, sondern Resultat eines psychischen Prozesses. Gewissheit als Auffassung eines Subjekts ist nicht absolut, sondern relativ. Dabei ist die Aussage "Das Urteil U ist gewiss" syntaktisch unvollständig und muß richtig lauten: "Das Urteil U ist gewiss für S". Was eine Person oder ganze Gruppen von Subjekten, ja für ein ganzes Zeitlater als gewiss erscheint, wird zu einer anderen Zeit von anderen Gruppen von Subjekten für völlig ungewiss oder gar für falsch erachtet.
Dies gilt selbst für mathematische Betrachtungen. Fast 2000 Jahre hat die überwiegende Mehrzahl der Mathematiker die Auffassung vertreten, dass das Euklidische Axiomensystem das einzige überhaupt sei. Von dieser "intuitiven" Gewissheit (denn ein streng logischer Beweis ist niemals erbracht worden) konnte nichts zurückbleiben.
Methodologisch wichtig ist vor allem, daß Wahrheit nicht mit Gewissheit verwechselt werden darf. Zwischen der Wahrheit und der Falschheit einer Aussage gibt es nichts Drittes (außer gegebenenfalls der Vagheit). Zwischen der Gewissheit der Wahrheit einer Aussage und der Gewissheit ihrer Falschheit besteht jedoch als Drittes die Ungewissheit, der Zweifel. Der Zweifel ist das dialektische Korrektiv der Gewissheit (hier soll der Zweifel als eine Methode der Auffindung der Wahrheit und der Kritik der Scheinwahrheit, nicht aber "Zweifel" im Sinne des Skeptizismus verstanden werden).Zu der Eigenschaft der Gewissheit
Zur Unterscheidung der Gewissheit von der Wahrheit