Gewerbesteuerumlage
Die Gewerbesteuerumlage wird auf Grundlage der Gewerbesteuer berechnet und von den Gemeinden je zur Hälfte an Bund und Länder abgeführt.Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuerumlage ist der so genannte Grundbetrag der Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital, der für jede einzelne Gemeinde nach der Formel "Istaufkommen dividiert durch den Hebesatz mal 100" für das Kalenderjahr ermittelt wird; auf den Grundbetrag wird ein Vervielfältiger (Umlagesatz) angewandt.
Die Gewerbesteuerumlage ist jährlich bis zum 1.2. des auf das Erhebungsjahr folgenden Jahres - unter Anrechnung der geleisteten Abschlags-/Vorauszahlungen - von den Gemeinden abzuführen (Schlußabrechnung). Die kassenmäßigen Abflüsse (Abschlagszahlungen) erfolgen vierteljährlich bis zum 1.5., 1.8. und 1.11. entsprechend der Höhe des Gewerbesteuer-Istaufkommens des jeweils vorangegangenen Quartals. Im Dezember erfolgt eine Vorauszahlung auf die Schlußabrechnung in Höhe der Abschlagszahlung für das 3. Quartal (im Einzelfall jedoch höchstens bis zur Höhe der Vorauszahlung auf den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer). Der Restbetrag ist bis zum 1.2. des folgenden Jahres zu entrichten.
Zum Verständnis für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage soll die Stadt Speyer dienen, die auf Ihrer Webseite spekulative Angaben zur Entwicklung der Gewerbesteuerumlage für die Jahre 2001 bis 2007 veröffentlicht. Bei einem angenommenen Gewerbesteuer-Istaufkommen von 20.500.000 EUR, einem Hebesatz von 405 und einem Umlagesatz-Multiplikator von 1,18 ergibt sich beispielsweise für das Jahr 2004:
20.500.000 EUR / 405 * 1,18 = 5.972.840 EUR
Die Belastung durch die Umlage beträgt für die Gemeinde 29,14 %. Der Bund und das Land erhalten somit je 2.986.420 EUR.Beispiel