Gesundheitsamt
Man unterscheidet staatliche (gibt es z.B. in Baden-Württemberg) und kommunale Gesundheitsämter (z.B. in Nordrhein-Westfalen). Sie haben vielfältige Aufgaben im Bereich der öffentlichen Gesundheit. U.a. gehören dazu die Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften in bestimmten Betrieben (z.B. Krankenhäusern, Wasserversorgungsanlagen), die Durchführung von Schuleingangsuntersuchungen bei Kindern vor dem Schuleintritt, Hilfen für psychisch kranke Menschen (sozialpsychiatrische Dienste), Unterstützung von Suchtkranken und die gesundheitliche Information, Aufklärung und Beratung der Bevölkerung sowie die Unterstützung der gesundheitlichen Selbsthilfegruppen.Gesetzliche Grundlage für die Arbeit von Gesundheitsämtern sind die in den meisten Ländern in den letzten Jahren neu verabschiedeten Landesgesundheitsgesetze. Darin werden die Rahmenvorgaben für die Arbeit der Gesundheitsämter festgelegt.
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Schleswig-Holstein)
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) Nordrhein-Westfalen