Gesundheits- und Krankenpfleger/in
Gesundheits- und Krankenpfleger/in ist ein Ausbildungsberuf im Gesundheitswesen.Durch Beschluss des Bundestages vom Juli 2003 wurde das alte Krankenpflegegesetz (KrPflG) von 1985 modifiziert. Am 1. Januar 2004 trat das neue Krankenpflegegesetz in Kraft, welches die neue Berufsbezeichnung für zukünftig examinierte Krankenpflegekräfte mit sich bringt. Die neue Bezeichnung wird somit die alten Namen Krankenschwester und Krankenpfleger ablösen. Nach altem Gesetz examinierte Pflegekräfte dürfen zwischen alter und neuer Bezeichnung wählen.
Die neue Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gliedert die Ausbildung zukünftig in 2100 Theorie- und 2500 Praxisstunden. Sie wird weiterhin an den Krankenhäusern angeschlossen Krankenpflegeschulen durchgeführt, deren Leitung zukünftig über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen muß. Die Rolle der Praxisanleiter wird gestärkt, sie müssen über mindestens ein Jahr Berufserfahrung und über eine berufspädagogische Zusatzausbildung verfügen. Integrierte Ausbildungen werden möglich, in denen die Schüler sich nach einer Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden können - ein erster Schritt in Richtung generalisierte Pflegeausbildung. Das Mindestalter für Auszubildende ist weggefallen. Der Untericht wird sich vermehrt an fächerübergreifenden Lernfeldern orientieren. Der Lehrstoff wird auch in Lernbereichen wie Anatomie, Chirurgie, Innere Medizin etc. vermehrt durch Lehrer für Pflegeberufe durchgeführt, externe ärztliche Dozenten verlieren hier an Bedeutung.