Gestaltungsrecht
Das Gestaltungsrecht ist ein subjektives Recht, das dem Inhaber die Macht verleiht, einseitig ein neues Recht zu begründen oder ein bestehendes Rechtsverhältnis zu ändern oder aufzuheben.Gestaltungsrechte in diesem Sinne sind bespielsweise das Kündigungsrecht, das Rücktrittsrecht, das Anfechtungsrecht, die Kaufoption oder das Vorkaufsrecht. Mit der Ausübung des Kündigungsrechts endet der gekündigte Vertrag, mit der Ausübung des Rücktrittsrechts (etwa bei einem Kaufvertrag) wandelt sich der betroffene Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis und mit der Ausübung des Vorkaufsrechts kommt unmittelbar ein Kaufvertrag zwischen dem Ausübenden und dem Vorkaufsschuldner zustande.
siehe auch: Portal Recht
Rechtshinweis