Gesinde
Bei dem Gesinde handelte es sich um besondere Dienstboten des Grund- bzw. Gutsherrn, denen sie gegenüber zu häuslichen Arbeitsleistungen verpflichtet waren.Der Ursprung des Begriffes liegt im Althochdeutsch: "gisind" = Gefolgsmann, d. h. im eigentlichen Sinne "derjenige, der den gleichen Weg hat".
Man spricht zur Unterscheidung von dem unverheirateten Hausgesinde mit Lohn und Verpflegung und dem verheirateten Deputatgesinde mit Naturalentschädigung, einem zugewiesenem Landteil oder sogar eigener Wohnung.
siehe auch: Amme - Dageschalke - Gutsherrschaft - Grundherrschaft - Knecht - Magd
Literatur
Weblinks