Gesetzesvorrang
Der Gesetzesvorrang besagt, dass staatliches Handeln nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen darf. Sollte es doch zu einem Verstoß kommen, so ist der staatliche Akt rechtswidrig.Die Rangfolge im deutschen Recht sieht wie folgt aus:
- Verfassungsrecht
- allgemeines Völkerrecht (Art. 25 GG)
- formelle Gesetze
- Verordnungen
- Satzungen
- verbindliche Einzelakte (Verwaltungsakt, Urteil, öffentlich-rechtlicher Vertrag)
In formeller Hinsicht enthalten höherrangige Normen in der Regel Bestimmungen über die Zuständigkeit, das notwendige Verfahren und Formerfordernisse. Materiell sind auch Vorgaben möglich, z. B. Verbote oder Eingrenzungen der Rechtsfolge. Ansonsten steht der Behörde Ermessen zu.
Rechtshinweis