Gesetzesvorbehalt
Der Gesetzesvorbehalt besagt, dass das Handeln der Verwaltung auf ein Gesetz rückführbar sein muss. Er gilt bei allen wesentlichen Fragen.Wenn der Gesetzesvorbehalt gilt, werden die Entscheidungsmöglichkeiten der Behörde weiter als beim Gesetzesvorrang eingeschränkt: Das Gesetz, auf welches sich die Verwaltung stützt, muss sowohl einen Tatbestand enthalten als auch die Rechtsfolge regeln. Wenn darüber hinaus keine weiteren Regelungen getroffen werden, kommt ergänzend der Gesetzesvorrang zur Anwendung, z. B. für formelle Voraussetzungen oder Ermessensanforderungen.
Eine abgeschwächte Form des Gesetzesvorbehalts ist der Rechtssatzvorbehalt, der lediglich (mindestens) eine Rechtsverordnung voraussetzt.
Rechtshinweis