Gesetzeskommentar
Bei einem Gesetzeskommentar handelt es sich um die Erläuterung eines oder mehrerer Gesetze zur Verwendung in Praxis oder Studium (Studienkommentar).Im einem Kommentar werden Rechtsnormen abstrakt und anhand von Beispielen erklärt und ihr Zusammenhang mit anderen Rechtsnormen erläutert. Vor wichtigen Abschnitten der Gesetze finden sich häufig noch einführende Erklärungen zur Gesamtsystematik.
Einer der für Juristen wichtigsten zum deutschen Recht existierenden Kommentare ist beispielsweise der Palandt (Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, C. H. Beck), in dem das BGB und weitere Nebengesetze erläutert sind. Bei diesem Kommentar handelt es sich um einen Kurzkommentar, der jährlich neu erscheint. Den Gegensatz hierzu bilden die Großkommentare, die nur im Abstand von mehreren Jahren neu erscheinen und mehrere Bände umfassen (z. B. der "Münchner Kommentar" (MüKo) oder der "Staudinger").
Die Erläuterungen in den Gesetzeskommentaren stammen von teils von Akademikern (Professoren) und teils von Praktikern (Richtern, Notaren und Rechtsanwälten).
Je nach Umfang und Detaillierung wird zwischen Kurzkommentar, Handkommentar und Großkommentar (der in der Regel mehrere Bände umfasst) unterschieden. Dabei ist zu beachten, dass auch Kurzkommentare zu verhältnismäßig kompakten Gesetzen den Umfang von 2000 Seiten sprengen können (z.B. ISBN 3-406-46311-8 Harald-Heinz Körner, Kurzkommentar zum BtMG)
Rechtshinweis