Gesetzentwurf
Ein Gesetzentwurf ist der Entwurf eines neuen Gesetzes oder eines Gesetzes zur Änderung eines bestehenden Gesetzes, der den gesetzgebenden Körperschaften zur Beratung und Abstimmung vorgelegt wird.
Auf Bundesebene werden gem. Art. 76 Abs. 1 GG Gesetzentwürfe durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages (also von einem oder mehreren Abgeordneten) oder vom Bundesrat in den Bundestag eingebracht.
Vorlagen der Bundesregierung sind nach Art. 76 Abs. 2 GG zuerst dem Bundesrat zuzuleiten. Dieser hat grundsätzlich sechs Wochen Zeit zu der Gesetzesvorlage Stellung zu nehmen. Eine Fristverlängerung auf neun Wochen ist ebenso wie eine Fristverkürzung auf drei Wochen möglich.
Mit Vorlagen des Bundesrates verhält es sich gem. Art. 76 Abs. 3 GG entsprechend, sie sind zunächst der Bundesregierung vorzulegen.
Siehe auch: Gesetzgebung
RechtshinweisDeutschland
Bundesgesetze