Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
- GBR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- OHG offene Handelsgesellschaft
- KG Kommanditgesellschaft
- Stille Gesellschaft
- GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Aktiengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
Beurteilung: Dieser Artikel stellt nur die Situation in Deutschland dar. Es fehlen noch allgemeine Definitionen und/oder Informationen zu anderen (deutschsprachigen) Ländern.