Gesellschaftskollisionsrecht
Das Gesellschaftskollisionsrecht bezeichnet einen Teil des nationalen Privatrechts. Dieser Teil regelt, welches nationale Recht auf einen Sachverhalt angewandt wird, der Beziehungen zu verschiedenen Staaten und damit auch verschiedenen Rechtsordnungen hat. Das Rechtsgebiet, das das anzuwendende Privatrecht bestimmt, nennt man auch internationales Privatrecht (IPR). Das Gesellschaftskollisionsrecht beinhaltet weiterhin genau jene Regeln, die das auf eine Gesellschaft mit Auslandsbezug anzuwendende Recht bestimmen.Rechtshinweis