Gesellenprüfung
Mit dem Bestehen der Gesellenprüfung endet die Berufsausbildung in einem Handwerksberuf. In der Regel besteht die Gesellenprüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Der theoretische Teil besteht aus einer schriftlichen Prüfung der Fachkenntnisse und der Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- unsd Sozialkunde. In der praktischen Prüfung wird das Gesellenstück bzw. eine Arbeitsprobe angefertigt. Die Prüfung wird von einem Prüfungsausschuss der zuständigen Innung durchgeführt und von der Handwerkskammer beaufsichtigt. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassung zur Prüfung, die Bewertung der Prüfungsleistungen und letztlich über das Bestehen der Prüfung. Mit bestandener Prüfung erhält der Geselle den Gesellenbrief, der für viele berufliche Tätigkeiten auch in anderen Gewerbezweigen Voraussetzung ist.Siehe auch : Duale Ausbildung