Geschworener
- österr. amtl. auch: Geschworne
- Herkunft: spätmittelhochdeutsch gesworne: derjenige, der geschworen hat u. damit eidlich verpflichtet ist
- veraltet: Schöffe an einem Schwurgericht
- (in Österreich) Laienrichter, der bei schweren Verbrechen u. politischen Straftaten allein über die Schuld und zusammen mit dem Richter über das Strafmaß entscheidet
- (in angelsächsischen Ländern) Laienrichter, der unabhängig vom Richter über die Schuld des Angeklagten entscheidet