Geschlossener Strahler
Umschlossene radioaktive StoffeRadioaktive Stoffe, die so verpackt sind, dass die gesetzlich erlaubten Grenzwerte für Strahlenbelastung nicht verletzt werden, heißen geschlossener Strahler. Vorgeschrieben ist dazu eine Verpackungsdicke von mindestens 0,2 cm aus einem abschirmenden, selbst nicht strahlendem Material, dass die jeweiligen Anforderungen an Stabilität und Sicherheit gewährleistet (Abhängig von der Verwendung).
Quelle: Verordnung über den Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlen vom 20.7.2001