Geschichte der Verwaltungsgliederung Thüringens
Seit seiner Gründung im Jahr 1920 war der Freistaat Thüringen wie alle deutschen Gebiete vielfachen Kreis- und Gebietsreformen unterworfen.
Das Land Thüringen wurde 1920 durch die Vereinigung mehrerer Kleinstaaten gegründet. In der Zeit bis 1944 bestand es aus neun Stadtkreisen und fünfzehn Landkreisen.
1928 kam es zu einem Gebietsaustausch zwischen dem Freistaat Sachsen und Thüringen. Die Ortsteile Stelzen der Gemeinde Reuth, Sachswitz der Stadt Elsterberg und Fluren der Gemeinde Noßwitz kamen zum Landkreis Greiz, der Flur Caselwitz der Gemeinde Greiz, Teile der Gemeinden Schönbach und Spielmes sowie die Gemeinde Görschnitz dafür zum Landkreis Plauen.
Außerdem wurde die sächsische Enklave Liebschwitz bei Gera mit den dazugehörigen Gemeinden Grobsdorf, Lietzsch, Loitzsch, Niebra, Pösneck und Taubenpreskeln, sowie den sächsischen Anteilen der Gemeinden Hilbersdorf, Lengefeld und Rückersdorf dem Landkreis Gera im Austausch für die Exklave Russdorf (ehemals zum Herzogtum Sachsen-Altenburg gehörend) bei Limbach-Oberfrohna zugeordnet.
Den übrigen Teil des heutigen Thüringen machte der Regierungsbezirk Erfurt aus, der seit 1815 zur preußischen Provinz Sachsen gehörte. Er umfasste drei Stadt- und acht Landkreise. 1944 wurde der Regierungsbezirk Erfurt sowie der Landkreis Schmalkalden des Regierungsbezirks Kassel dem Reichsstatthalter von Thüringen unterstellt.
Nach 1945 kam es zu einigen Grenzänderungen zwischen den Besatzungszonen. Im Rahmen eines Gebietsaustausches an der wichtigen Nord-Süd-Eisenbahnstrecke Göttingen-Bebra kamen die hessischen Dörfer Sickenberg, Asbach, Vatterode und Weidenbach/Hennigerode zum Landkreis Heiligenstadt und dafür die thüringischen Dörfer Neuseesen und Werleshausen zum Landkreis Witzenhausen in Hessen. Als Austausch für den den östlichen Teil des Kreises Blankenburg im Harz wurden die Gemeinden Bad Sachsa und Tettenborn aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Erfurt dem Landkreis Osterode (Niedersachsen) eingeliedert. Außerdem kam Besenhausen bei Kirchgandern zu dem Landkreis Göttingen (Niedersachsen) und die Exklave Ostheim wurde dem Freistaat Bayern zugeordnet.
Im übrigen wurde die Exklave Allstedt des Landkreises Weimar dem neuen Land Sachsen-Anhalt eingeliedert.
Stadtkreise:
Stadtkreise:
1952 wurde das Land Thüringen aufgelöst. Es wurden die drei Bezirke Erfurt, Gera und Suhl gebildet. Die Stadt- und Landkreise wurden neu aufgeteilt. Die Zahl der Stadtkreise wurde von zwölf auf vier reduziert, die Zahl der Landkreise hingegen von 23 auf 35 erhöht. Dabei kamen der Landkreis Altenburg und der Landkreis Schmölln zum Bezirk Leipzig sowie der neue Landkreis Artern, bestehend aus Gebieten des Landes Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt, zum Bezirk Halle.
Es erfolgten Grenzbereinigungen, bei denen einzelne Städte und Gemeinden von den Nachbarkreisen eingegeliedert oder an diese angegliedert wurden, wodurch sich die Bezirksgrenzen gegenüber den ehememaligen Landesgrenzen verschoben.
Im Bezirk Erfurt gab der Landkreis Nordhausen die Gemeinden Benneckenstein und Sorge an den Landkreis Wernigerode und die Gemeinde Bösenrode an den Landkreis Sangerhausen ab. Aus dem Landkreis Sangerhausen wurde die Stadt Heringen sowie die Gemeinden Auleben, Bielen, Görsbach, Hain, Hamma, Hermannsacker, Rodishain, Steinbrücken, Stempeda, Sundhausen, Uthleben und Windehausen übernommen. Für den Landkreis Sondershausen ergab sich, daß die Orte des ehemaligen Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Bad Frankenhausen, Borxleben, Esperstedt, Göllingen, Günserode, Ichstedt, Oldisleben, Ringleben, Rottleben, Seega, Seehausen, Steinthaleben und Udersleben an den neuen Landkreis Artern des Bezirks Halle abgegeben wurden.
Der neue Landkreis Sömmerda erhielt vom aufgelösten Landkreis Kölleda (ehem. Eckartsberga des Regierungsbezirkes Merseburg) die Gemeinden Altenbeichlingen, Bachra, Backleben, Battgendorf, Beichlingen, Burgwende, Frohndorf, Griefstedt, Großmonra, Kölleda, Leubingen, Ostramondra, Roldisleben, Rothenberga, Schafau und Schillingstedt sowie der Landkreis Apolda den Ort Auerstedt.
Im Bezirk Gera gab es die folgenden Gebietsänderungen:
Zwischen dem Landkreis Weißenfels (Bezirk Halle) und Landkreis Stadtroda wurden die Gemeinden Böhlitz, Großhelmsdorf, Kischlitz , Launewitz, Lindau, Nautschütz, Rudelsdorf, Willschütz und die Stadt Schkölen dem Landkreis Stadtroda neu zugeordnet sowie
die Gemeinden Aue, Casekirchen, Cauerwitz, Crauschwitz, Crölpa-Löbschütz, Freiroda, Heiligenkreuz, Janisroda, Kaatschen, Kleingestewitz, Köckenitzsch, Leislau, Molau, Neidschütz, Prießnitz, Schieben, Seidewitz, Seiselitz, Sieglitz, Tultewitz und Utenbach zum dem Landkreis Weißenfels ausgegliedert.
Aus dem Landkreis Zeitz (Bezirk Halle) wurden dem Landkreis Eisenberg die Gemeinden Nickelsdorf und Silbitz sowie die Stadt Crossen an der Elster neu zugeordnet .
Dem Landkreis Gera wurden aus dem Landkreis Zwickau (Bezirk Chemnitz) die Gemeinden Seelingstädt und Chursdorf neu zugeordnet sowie die Gemeinde Mannichswalde zu dem Landkreis Glauchau (Bezirk Chemnitz) ausgegliedert.
Die Gemeinde Fraureuth wurde vom Landkreis Greiz an den Landkreis Zwickau (Bezirk Chemnitz) ausgegliedert.
Aus dem Landkreis Plauen (Bezirk Chemnitz) wurden dem Landkreis Schleiz die Gemeinden Langenbach, Langenbuch und Mühltroff, dem Landkreis Zeulenroda die Gemeinden Dröswein, Ebersgrün, Ranspach, Thierbach, Unterreichenau und die Stadt Pausa (mit Bad Linda, Oberreichenau, Wallengrün)sowie dem Landkreis Greiz die Gemeinden Cunsdorf, Görschnitz, Nosswitz, Pansdorf, Tremnitz und die Stadt Elsterberg (mit Grippe, Losa, Noßwitz, Scholas), neu zugeordnet.
1990 wurde der Freistaat Thüringen aus den drei Bezirken und den Landkreisen Altenburg und Schmölln des Bezirkes Leipzig sowie dem Landkreis Artern des Bezirkes Halle neu gebildet. Die Landkreise der ehemaligen DDR bestanden noch bis 1994.
Die nachfolgend aufgeführten ehemals sächsischen Gemeinden, welche 1952 dem Bezirk Gera zugeordnet wurden, kamen 1992 nach Bürgerentscheid gemäß einem Staatsvertrag von Thüringen in den damaligen Landkreis Plauen des Freistaates Sachsen: Die Gemeinden Cunsdorf, Stadt Elsterberg und Görschnitz aus dem Landkreis Greiz,
die Gemeinden Langenbach, Stadt Mühltroff und Thierbach aus dem Landkreis Schleiz sowie die Gemeinden Ebersgrün, Stadt Pausa und Ranspach und Unterreichenau aus dem Landkreis Zeulenroda.
Stadtkreise:
Stadtkreise:
Stadtkreis:
Seit der Kreisreform vom 1. Juli 1994 besteht Thüringen aus 17 Landkreisen. Zu den fünf kreisfreien Städten kam später noch Eisenach als sechste hinzu.
Kreisfreie Städte:
1920 bis 1952
Verwaltungsgliederung des Landes Thüringen bis 1944
Verwaltungsgliederung des Regierungsbezirks Erfurt (bis 1944 preußische Provinz Sachsen)
Ferner ab 1944 bei Thüringen
1952 bis 1994
Bezirk Erfurt
Bezirk Gera
Bezirk Suhl
Seit 1994