Geschichte der Parteien in Deutschland
In einem früheren deutschen Sprachgebrauch bezeichnetete Partei einen "Teil" von etwas, abgeleitet vom farnzösischen Le part (Der Teil).Die ersten deutschen parteiähnlichen Gruppierungen im modernen Sinn gab es in Deutschland 1848 und 1849 in der Nationalversammlung der Paulskirche (Frankfurt am Main) während der Märzrevolution. Das so genannte Paulskirchenparlament sollte die Einheit des Deutschen Bundes vorbereiten und eine gesamtdeutsche Verfassung ausarbeiten.
Die damaligen Gruppierungen benannten sich z.B. Casino oder Café Milani nach den Hotels und Gaststätten, in denen sie sich trafen. Dort tauschten sie ihre Programme und Standpunkte aus, bzw. diskutierten sie.
Es lassen sich bereits hier 3 Gruppen unterscheiden: Die demokratische Linke, die sich aus radikalen und gemäßigten Vertretern einer republikanischen Lösung zusammen setze, die Liberale Mitte aus dem linken und rechten Zentrum, die eine konstitutionelle Monarchie anstrebten, und die Konservative Rechte, in der Katholiken und Monarchisten vertreten waren. Letztere vertraten im Wesentlichen den Erhalt des Satus Quo.
Die erste offizielle Deutsche Partei war die 1861 gegründete liberale Deutsche Fortschrittspartei.
1867 wurde mit der Nationalliberalen Partei nach dem preußischen Verfassungskonflikt eine weitere liberale Partei gegründet.
1863 wurde mit dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein der erste Vorläufer der SPD gebildet, 1869 entstand die Sozialdemokratische Arbeiterpartei. 1875 vereinigten sich die beiden Parteien in Gotha zu der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands, die 1891 zur Sozialdemokratischen Partei Deutschlands wurde. Die SPD des 19. Jahrhunderts orientierte sich im Wesentlichen noch an den revolutionären Zielen des Marxismus.
1870, ein Jahr vor der Reichsgründung, entstand die katholische Zentrumspartei.
Im Reichstag hatten die Parteien keinen Einfluss auf die Regierungsbildung und nur eingeschränkte Gesetzgebungsrechte, Budgetrechte und Kontrollrechte. Mit der Indemnitätsvorlage schwächten die Parteien ihre eigene Stellung.
Während des Ersten Weltkriegs kam es zum Burgfrieden, dem sich nur ein sehr kleiner Teil der SPD um Karl Liebknecht widersetzte. Die Kriegsgegner bildeten nach dem Ausschluss Liebknechts aus der SPD in Folge dessen Verweigerung seiner Zustimmung für die Kriegskredite 1917 die USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei). Deren linksrevolutionäre Fraktion, der Spartakusbund, bildete die Keimzelle für die spätere Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).
Die verschiedenen Richtungen:
Parteigründungen und Parteien vor und während des Kaiserreichs
Von Bismarck wurden die Parteien in Reichsfeinde (Linksliberale, Sozialdemokraten , Katholiken) und Reichstreue (Nationalliberale, Konservative) eingeteilt. Allerdings spielte er die Parteien gegeneinander aus. Die Parteien galten als Vertreter von Sonderinteressen, die der vorgeblich gemeinwohlorientierten Regierung gegenüberstanden. Da das Parlament keinen Einfluss auf die Regierung hatte, für die es Mehrheiten bilden musste, waren die Parteien kaum kompromissfähig.
Wichtige Aufgaben übernahmen sie zum ersten Mal nach der Novemberrevolution in der Weimarer Republik, allerdings waren die Parteien offiziell nicht als Bestandteil einer Demokratie festgeschrieben und somit auch nicht in der Weimarer Verfassung entsprechend erwähnt. Gemeinhin wird die Auffassung vertreten, dass die Weimarer Republik eine Demokratie ohne Demokraten gewesen sei, was schließlich auch mit zu deren Untergang 1933 und dem Übergang zur faschistischen Diktatur des Nationalsozialismus geführt habe.
Die Mitglieder der demokratischen Parteien konnten sich nicht auf die Regierungsarbeit vorbereiten, da sie im Kaiserreich daran nicht beteiligt waren. Sie hatten mit der Dolchstoßlegende zu kämpfen und galten für die noch starken rechtskonservativen, reaktionären und monarchistischen Kreise als Novemberverbrecher. Obwohl die Niederlage im Ersten Weltkrieg in der Verantwortung der Monarchie lag, wurde den demokratischen Parteien die Schuld am so genannten "Versailler Schanddiktat" gegeben.
Die Monarchie war zwar formal durch die Novemberrevolution beseitigt worden, jedoch fehlten die gesellschaftlichen Grundlagen für die allgemeine Anerkennung der pluralistischen Demokratie in großen Teilen der Bevölkerung.
Da nach einem reinen Verhältniswahlrecht gewählt wurde, kam es zu einer Parteienzersplitterung. Die Parteien waren nicht an die Verfassung gebunden. Ein weiteres Problem war, dass die Parteien zu sehr auf die eigenen Interessen achteten und weniger auf das Gemeinwohl. Da der Reichspräsident notfalls mit Notverordnungen die Gesetzgebung übernehmen konnte, oder diese mit Hilfe von Ermächtigungsgesetzen direkt an die Regierung gegeben werden konnte, waren die Parteien wieder nicht gezwungen, Kompromisse einzugehen.
Die verschiedenen Richtungen:
Obwohl die Parteien teilweise ihren Namen wechselten blieben sie doch größtenteils wie im Kaiserreich.
Am 23. März 1933 wurde das Ermächtigungsgesetz vom Reichstag beschlossen. Als einzige Partei stimmte, trotz erheblichem Druck der Rechten, die Sozialdemokraten gegen dieses Gesetz. Die KPD war in Folge des Reichstagsbrandes vom 27. Februar schon verboten, ihre Abgeordneten verhaftet, emigriert oder im Untergrund.
Im Rahmen der Gleichschaltung wurden die demokratischen Parteien entweder verboten oder lösten sich auf. Am 22. Juni wurde die SPD verboten, am 27. Juni lösten sich die DNVP und die DVP auf und am 4. Juli die BVP. Am 14. Juli tritt das Gesetz gegen Neubildung von Parteien und am 1. Dezember das Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat in Kraft.
Es folgten 12 Jahre Diktatur unter der Alleinherrschaft Hitlers und seiner NSDAP. Das staatsterroristische Regime löste 1939 den 2. Weltkrieg aus und ließ Millionen von Menschen auch unabhängig vom Krieg ermorden. Der Völkermord an den europäischen Juden (vgl. "Holocaust") und anderen ethnischen Minderheiten sind dafür die bekanntesten Beispiele. Mit dem Sieg der Alliierten, vor allem Englands, der USA und der UdSSR endete am 8. Mai 1945 mit der Kapitulation Deutschlands der 2. Weltkrieg.
Nach dem Zweiten Weltkrieg mussten sich alle Parteien erst wieder neu formieren. Anfangs bedurften die Parteien zur Gründung die Zustimmung der Besatzer in den jeweiligen Besatzungszonen. Zum ersten Mal wurde ihre Funktion 1949 in der westdeutschen Verfassung, im Grundgesetz Artikel 21, geregelt und festgelegt, dass sie nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden dürfen. CDU und CSU wurden als Union der beiden christlichen Konfessionen gegründet. Die FDP vereinigte Linksliberale und Nationalliberale. SPD und KPD entstanden als Wiedergründung der gleichnamigen im Nationalsozialismus verbotenen Parteien. In der Sowjetischen Besatzungszone wurde die SPD 1946 gezwungen sich mit der KPD zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED)zu vereinigen. Die KPD in der Bundesrepublik wurde 1956 vom Bundesverfassungsgericht verboten. Bei den Bundestagswahlen 1972 und 1976 gewinnen die 3 Fraktionen CDU/CSU, FDP und SPD gemeinsam 99% der Stimmen. Ende der 1970er Jahren entstanden verschiedene grüne Parteien, die sich 1980 zur Partei Die Grünen zusammenschlossen. 1983 kommen die Grünen in den Bundestag. 1989/90 ging aus der SED die PDS hervor, die 1990 ebenfalls in den Bundestag gewählt wurde. 1993 fusionierten Bündnis 90 und Die Grünen zu Bündnis 90/Die Grünen.
Weimarer Republik
Vorläufiges Ende der Parteien
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Übersicht über die Parteien
siehe auch
Literatur