Geschichte der deutschen Rechtschreibung
Die Geschichte der deutschen Rechtschreibung ist bisher in folgenden Teildarstellungen behandelt:
- Konrad Duden,
- Reform der deutschen Rechtschreibung von 1901,
- Reform der deutschen Rechtschreibung von 1944,
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Eine Rechtschreibreform setzt voraus, dass es eine Instanz gibt, deren Beschlüsse so weitgehend respektiert werden, dass sich die Reform über kurz oder lang im betroffenen Sprachraum durchsetzt. Anders als in Frankreich (Académie française) gibt es in Deutschland keine aus Tradition zur Regelung berufene Instanz. Bis weit ins 19. Jahrhundert verhinderte die Kleinstaaterei eine deutschlandweit verbindliche Rechtschreibung. Der größte Schritt zu einer Vereinheitlichung wurde nicht von Regierungen und nicht von Akademien geleistet, sondern von der Einzelperson Konrad Duden, der mit seinem Wörterbuch eine Synthese unter anderem aus den einzelstaatlichen (insbesondere preußischen, österreichischen und bayerischen) Schulvorschriften vorlegte.
Erst dreißig Jahre nach der deutschen Reichsgründung von 1871 kam es zu der Rechtschreibreform von 1901, in der insbesondere das th in Wörtern deutschen Ursprungs (wie thun, Heimath, Athem; nur am Thron wurde nicht gerüttelt) abgeschafft wurde.
Weitgehend unbekannt blieb, dass im Dritten Reich eine Rechtschreibreform beschlossen wurde (Reform der deutschen Rechtschreibung von 1944). Neue Regeln lagen 1944 gedruckt in 1 Million Exemplaren vor, wurden aber nicht mehr umgesetzt.
Die deutsche Teilung zwischen 1945/49 und 1989/90 blockierte jede gemeinsame Initiative zu einer neuerlichen, einheitlichen Rechtschreibreform. Im Jahr 1954 scheiterte ein Reformversuch. Bald nach der deutschen Wiedervereinigung kam es dann zu der Rechtschreibreform von 1996, die Gegenstand mehrerer ausführlicher Wikipädie-Artikel ist: Inhalt, , .