Gesamthandgemeinschaft
Die
Gesamthandgemeinschaft ist eine
Gemeinschaft von
Personen, denen ein
Recht gemeinschaftlich zusteht, wie zum Beispiel in einer
Erbengemeinschaft. Jede Person hat einen ideellen Anteil am
Gesamthandeigentum, kann aber nicht, mit Ausnahme bei Miterben, alleine über ihren Anteil verfügen.