Gerichtsvollzieher
Die Aufgabe des Gerichtsvollziehers (veraltet: Sequester) ist es, richterliche Urteile ggfls zwangsweise zu vollstrecken.Konkrete Aufgaben bestehen in der Beschlagnahme von beweglichen Vermögensgegenständen, z.B. Möbel, Kraftfahrzeuge oder Schmuck. Auch kann ein Gerichtsvollzieher eine Wohnung zwangsweise räumen. Allerdings kann er auch mit dem Schuldner einen Ratenplan aufstellen und die Ratenzahlungen überwachen.
Früher kennzeichnete der Gerichtvollzieher beschlagnahmte Gegenstände, indem er ein Pfandsiegel mit aufgedruckten Reichsadler, den sogenannten Kuckuck, aufklebte.
Der Gerichtsvollzieher ist ein Beamter mit einem zugewiesenen Dienstbezirk. Er gehört zu den Organen innerhalb der Rechtspflege. Als Beamter gehört er dem mittleren Dienst an und erhält sein Gehalt durch das jeweilige Bundesland. Zusätzlich fallen ihm ein Teil seiner eingenommenen Gebühren zu. Da er aufgrund eines Titels handelt, besteht ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis zwischen ihm und dem Gläubiger der Forderung. Er handelt hoheitlich als Amtswalter. Rechtsgrundlage der Tätigkeit als Gerichtsvollzieher sind die Gerichtsvollzieherverordnung des jeweiligen Bundeslandes und die Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher. Hinsichtlich seiner Tätigkeiten sind die Vorschriften der Zivilprozessordnung einschlägig.
In Österreich gilt auch heute noch die amtliche Berufsbezeichnung Exekutor, wörtlich "Vollstrecker"; eine überkommene Amtsbezeichnung, die im übrigen deutschen Sprachraum einen stark antiquierten oder landschaftlich geprägten Klang hat. Analog zur Berufsbezeichnung nennt man die Durchführung einer Zwangsvollstreckung Exekution, wobei die dabei leicht assoziierte Konnotation von Hinrichtung vielleicht auch erklärt, warum heute die fremdwortliche Bezeichnung Exekutor (mit der Ausnahme Österreich) nicht mehr gebräuchlich ist.
Rechtshinweis