Georg Neithardt
Georg Neithardt (1871-1941)Der gebbürtige Nürnberger Neithardt war als Richter am Bayrischen Volksgericht verantwortlich für den Hochverratsprozess gegen Adolf Hitler im Jahre 1924 (siehe Hitler-Putsch). Neithardt, der als Freund der damaligen rechten Szene in München galt, unterstützte Hitler schon im Vorfeld des Prozesses, in dem er dessen Überstellung an den zuständigen Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik in Berlin verhinderte. Auch wurden Hitlers damalige Vorstrafen nicht zum Gegenstand der Verhandlung erklärt, ebenso wenig wie die Tatsache, dass vier Beamte der Münchner Polizei von den Putschisten erschossen wurden. Neithardt verurteilte Hitler schließlich -trotz erdrückender Beweislast- lediglich zur Mindeststrafe von fünf Jahren, von denen Hitler nur etwa acht Monate verbüßen musste.
Unmittelbar nach Machtergreifung der Nationalsozialisten wurde Neithardt zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München ernannt. Am 1. Januar 1934 wurde er Präsident der Reichsdisziplinarkammer in München und Mitglied des Familienrechtsausschusses der Akademie für Deutsches Recht. Drei Jahre später wurde Neithardt mit einer persönlichen Dankesurkunde Hitlers aus dem Dienst verabschiedet.