Genossenschaftsgesetz
Das Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, kurz Genossenschaftsgesetz oder GenG, trat in Deutschland zum 1. Mai 1889 in Kraft und erfuhr seitdem nur wenige Änderungen.
Basisdaten | |
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Kurztitel: | Genossenschaftsgesetz |
Voller Titel: | Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften |
Typ: | Bundesgesetz |
Rechtsmaterie: | Handelsrecht |
Gültigkeitsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Abkürzung: | GenG |
FNA: | 4125-1 |
Verkündungstag: | 1. Mai 1889 (RGBl. S. 55) |
Aktuelle Fassung: | 1. Januar 2002 (BGBl. I 2001, S. 3414) |
Zunächst gab es für einen genossenschaftlichen Zusammenschluss als mögliches Rechtsform nur die "erlaubten Privatgesellschaft". Im Jahre 1867 wurde dann das Preußische Gesetz betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirtschafts-Genossenschaften erlassen.
Mit dem Reichsgesetz von 1889 wurde eine wichtige Grundlage für die Wohnungsbaugenossenschaften geschaffen, weil die Haftungsfrage besser geklärt war und zugleich Finanzierungskonzepte im Zusammenhang mit der Sozialversicherungsgesetzgebung (Darlehen aus den Versicherungen für den Wohnungsbau) erfolgten.