Genosse
Als Genosse (v. althochdt.: ginoz jemand mit einem anderen etwas genießt, Nutznießung hat) bezeichnete man früher einen Kameraden oder Gefährten (Kampfgenosse, Eidesgenosse), also jemanden, mit dem man eine gemeinsame Erfahrung in einem bestimmten Bereich geteilt hatte, der dieselben Ziele hatte und auf den man sich aus diesem Grund verlassen konnte.In der Politik, insbesondere in sozialdemokratischen, sozialistischen, anarchistischen und kommunistischen Parteien, werden die Parteimitglieder als "Genossinnen" und "Genossen" bezeichnet (und geduzt).
Im Wirtschaftsrecht werden hingegen die Mitglieder einer Genossenschaft als "Genossenschafter" bezeichnet.
Siehe auch: Eidgenossenschaft (Rechtsbegriff), Genossenschaft, Genossenschaftsbewegung