Generalkonsulat
Ein Generalkonsulat ist neben der Botschaft eine der Auslandsvertretungen eines souveränen Staates. Im Gegensatz zur Botschaft, die eine diplomatische Vertretung ist, werden am Konsulat überwiegend Verwaltungsaufgaben erledigt. Hierzu gehören u.a. die Abnahme von Namenserklärungen, Passanträge oder auch Hilfeleistungen für Angehörige des souveränen Staates in Not. Der Leiter des Generalkonsulates ist der Konsul. Bei dem Konsulat selber handelt es sich nicht um exterretoriales Gebiet.