Generalgouverneur
Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Rahmen benutzt.
- Russland: im russischen Zarenreich der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
- Großbritannien: im Commonwealth of Nations der Vertreter der britischen Krone in den selbständigen Ländern (den ehemaligen Dominions), soweit sie nicht die republikanische Staatsform angenommen haben.
- Australien, Kanada, Jamaika, St. Vincent und die Grenadinen, Hongkong
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z. B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Deutsches Reich (1939 - 1945): der oberste Repräsentant des Deutschen Reiches in dem 1939-1945 im besetzten Polen bestehenden Generalgouvernement.