General
General bezeichnet im Militär den höchsten Dienstgrad der höchsten Dienstgradgruppe der Offiziere bei Heer und Luftwaffe.Bei den meisten Armeen wird der Dienstgrad auf den Schulterstücken durch goldene Sterne angezeigt. In den meisten NATO-Staaten trägt er vier Sterne. In der Bundeswehr wird er nach der Bundesbesoldungsordnung B 10 besoldet. Nachgeordnet sind die Dienstgrade Generalleutnant (3 Sterne, B 9), Generalmajor (2 Sterne, B 7) und Brigadegeneral (1 Stern, B 6). Die vergleichbaren Dienstgrade bei der Marine heißen Vizeadmiral, Konteradmiral und Flottillenadmiral, im Sanitätsdienst werden sie als General-/Admiraloberstabsarzt, General-/Admiralstabsarzt und General-/Admiralarzt (B6) bezeichnet. Der dem General entsprechende Rang bei der Marine heißt Admiral.
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Geschichte
General ist eine im späteren Mittelalter aufkommende, aber eher selten verwendete Abkürzung für alle mit General- zusammengesetzten Titel. In Frankreich und Spanien nimmt die Benennung gerade bei militärischen Titeln im 15. Jahrhundert zu. Seit dem 16. Jahrhundert ist es eine fast ausschließlich militärische Bezeichnung.
Deutsche Armeen kannten seit dem 19. Jahrhundert folgende Generaldienstgrade:
- Generalmajor - Generalleutnant - General der Infanterie, General der Kavallerie, General der Artillerie, (in der Wehrmacht auch: General der Flieger), General der Pioniere, General der Fernmeldetruppe, General der Nachschubtruppe, General der Panzertruppe - Generaloberst - nur im Kriegsfall: Generalfeldmarschall
Diese Reihenfolge wurde mit der Aufstellung der Bundeswehr zugunsten der Vereinheitlichung im NATO-Rahmen abgeändert (siehe unten).
Deutschland
Bei der deutschen Bundeswehr gibt es vier Generalsdienstgrade:
- 1 Stern: Brigadegeneral
- 2 Sterne: Generalmajor
- 3 Sterne: Generalleutnant
- 4 Sterne: General
Alle Generalsränge werden unabhängig von ihrem Grad mit Herr/Frau General oder - im Sanitätsdienst - Generalarzt angesprochen.
Zum General wird man nicht wirklich befördert, sondern (in Deutschland) durch den Bundespräsidenten ernannt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (Art. 60 Abs. 1 GG). Die Soldatenlaufbahnverordnung regelt die Ernennung zum Brigadegeneral und die eventuell folgenden Beförderungen bis hin zum 4-Sterne-General nur allgemein.
- § 5 (4) SLV: "Eine Beförderung ist nicht zulässig vor Ablauf eines Jahres seit der Einstellung oder der letzten Beförderung [...], soweit in dieser Verordnung keine andere Frist bestimmt ist, es sei denn, dass der bisherige Dienstgrad nicht regelmäßig durchlaufen zu werden brauchte."
Die entsprechenden Dienstgrade lauten:
Schweiz
In der Schweiz wird nur bei einer Kriegsmobilmachung ein General als Oberbefehlshaber der Armee eingesetzt. Dieser wird von der Bundesversammlung gewählt. Dies war das letzte Mal währen der Grenzbesetzung 1939 - 1945 (Zweiter Weltkrieg) der Fall.
Ausnahme von der Regel ist der Generalsrang des an der Demarkationslinie in Panmunjeom, Südkorea eingesetzten Offiziers. Dieser hat, aus Gleichstellungsgründen, ebenfalls Generalsrang.
Österreich hat Ende 2002 seine Generalsstruktur verändert und dem deutschen System angepasst:
alt:
Österreich
neu:
Weblinks